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Leck erlaubt
Atommüllendlager müssen nicht dicht sein, hat das Umweltministerium beschlossen.
Ein tiefengeologisches Atommülllager gilt selbst dann noch als «sicher», wenn es die Radioaktivität nicht verlässlich von der Biosphäre fernhält. So steht es in den 2010 aktualisierten Sicherheitsanforderungen für Endlager des Bundesumweltministeriums. Demnach sind mit einer Wahrscheinlichkeit von bis zu zehn Prozent selbst «höhere Freisetzungen radioaktiver Stoffe zulässig».
Für den Fall des Eintretens «unwahrscheinlicher Entwicklungen» sparte sich das Ministerium gleich jegliche Vorschriften. Selbst «hohe Strahlenexpositionen» für die künftigen Generationen gelten in diesem Fall als «zumutbare Risiken».
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