Rechtsextremist, oder doch nicht?
Am Mittwochmorgen wurde am Bezirksgericht Bremgarten im Aargau ein aussergewöhnlicher Fall verhandelt. Es ging dabei um die Frage, ob der SVP-Nationalrat Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet werden darf. Diesen Ausdruck hatte der Medienunternehmer Hansi Voigt .. nämlich im Winter 2022 auf Twitter (heute X) verwendet, als er über Glarner schrieb.
Der Prozess drehte sich darum, ob diese Bezeichnung rechtlich zulässig ist. Glarner fühlt sich in seiner Ehre verletzt und argumentiert, dass er lediglich bürgerlich-konservative Ansichten vertritt. Voigt und sein Anwalt argumentieren jedoch, dass Glarner durch sein Verhalten und seine politischen Äusserungen in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt sei. Der Richter entscheidet letztendlich zugunsten von Voigt, da der Tweet Glarner lediglich auf der politischen und nicht auf der persönlichen Ebene angesprochen habe. Glarner kritisiert das Urteil als «hanebüchen» und kündigte an, den Fall weiterzuziehen.