#77
Lager per Dekret
Der Bundestag will bestimmen, wo der Atommüll hinkommt – damit kein Gericht es überprüfen kann.
Partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend und lernend soll das Verfahren sein, das den Standort für die langfristige Lagerung des in Deutschland verursachten hochradioaktiven Atommülls bestimmt. So verspricht es gleich der zweite Satz des Standortauswahlgesetzes von 2017.
Tatsächlich räumt das Gesetz den von der Standortwahl Betroffenen keinerlei Mitspracherecht ein. Die Auswahlkriterien sind politisch und nicht wissenschaftlich begründet, eine Fehlerkorrektur ist nicht vorgesehen.
Und: Alle wesentlichen Standort(vor)entscheidungen soll zudem nicht wie üblich eine Behörde treffen, sondern – ein Novum – der Bundestag. Dessen Votum ist weder an sachliche Grundlagen gebunden noch gerichtlich anfechtbar.
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