Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage Österreichs wegen staatlicher Beihilfen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C im September dieses Jahres abgewiesen. Damit wird der weiteren Finanzierung der Atomkraft aus Steuergeldern Tür und Tor geöffnet. Basis für dieses (Fehl-)Urteil ist der EURATOM-Vertrag, ein EU-Vertrag aus dem Jahr 1957, dessen Ziel es ist, die Atomindustrie (mit Milliardenkrediten!) zu fördern.
 
Der EURATOM-Vertrag ist nicht mehr zeitgemäß und muss dringend verändert werden!